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Zitierungen von § 49a GKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49a GKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 370; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 13.04.2007 BGBl. I S. 509
Artikel 1 WEGuaÄndG Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes
... höheren als dem gesetzlichen Streitwert, höchstens nach einem gemäß § 49a Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes bestimmten Streitwert bemessen. (3) Der ...
Artikel 3 WEGuaÄndG Änderung anderer Vorschriften (vom 18.04.2007)
... wird nach der Angabe zu § 49 folgende Angabe eingefügt: „§ 49a Wohnungseigentumssachen". 2. Nach § 49 wird folgender § 49a ... 49a Wohnungseigentumssachen". 2. Nach § 49 wird folgender § 49a eingefügt: „§ 49a Wohnungseigentumssachen (1) Der ... 2. Nach § 49 wird folgender § 49a eingefügt: „§ 49a Wohnungseigentumssachen (1) Der Streitwert ist auf 50 Prozent des Interesses der ...

Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
G. v. 16.10.2020 BGBl. I S. 2187
Artikel 9 WEMoG Änderung des Gerichtskostengesetzes
...  1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 49 und 49a durch folgende Angabe ersetzt: „§ 49 Beschlussklagen nach dem ... sowie den Verkehrswert ihres Wohnungseigentums nicht übersteigen." 3. § 49a wird aufgehoben. 4. Der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) wird ...
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