Zitate in Änderungsvorschriften2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 3 2. KostRMoG Änderung des Gerichtskostengesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Der Angabe zu § 10 werden die Wörter „für die Abhängigmachung" angefügt. ... elektronische Übermittlung" gestrichen. 7. Die Überschrift von § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Grundsatz für die ... 7. Die Überschrift von § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Grundsatz für die Abhängigmachung". 8. § 12 Absatz 2 wird wie folgt ...
Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
G. v. 16.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 240
Artikel 6 2. KapMuGRG Änderung des Gerichtskostengesetzes ... wird wie folgt geändert: 1. In § 12 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „ § 10 Absatz 2" durch die Angabe „§ 13" ersetzt. 2. In § 22 Absatz ... 3. § 51a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 10 Absatz 2" durch die Angabe „§ 13" ersetzt. b) In Absatz 2 wird ... ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 8" durch die Angabe „ § 10 " ersetzt. 4. Anlage 1 (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert: ... geändert: a) In Nummer 1210 wird in Absatz 2 der Anmerkung die Angabe „ § 10 Abs. 2" durch die Angabe „§ 13" ersetzt. b) In Nummer 1211 wird ... 23" ersetzt. d) In Nummer 1902 wird im Gebührentatbestand die Angabe „ § 10 Abs. 2" durch die Angabe „§ 13" ersetzt. e) In Nummer 9004 wird ...
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