Zitate in Änderungsvorschriften2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 3 2. KostRMoG Änderung des Gerichtskostengesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Der Angabe zu § 10 werden die Wörter „für die Abhängigmachung" angefügt. ... elektronische Übermittlung" gestrichen. 7. Die Überschrift von § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Grundsatz für die ... 7. Die Überschrift von § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Grundsatz für die Abhängigmachung". 8. § 12 Absatz 2 wird wie folgt ...
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