Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2182
Artikel 4 KapMuGRG Änderung des Gerichtskostengesetzes ... schuldet der Anmelder." b) In dem neuen Satz 3 werden die Angabe „§ 15 " durch die Angabe „§ 20" und das Wort „Beigeladene" durch das Wort ... c) In Nummer 1821 wird im Gebührentatbestand die Angabe „§ 15 " durch die Angabe „§ 20" ersetzt. d) Nach Nummer 1901 wird ...
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