Zitierungen von § 48 GKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 GKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 47 FGG-RG Änderung kostenrechtlicher Vorschriften (vom 05.08.2009)
... gefasst: „§ 46 (weggefallen)". b) In der Angabe zu § 48 werden das Komma und die Wörter „Familien- und Lebenspartnerschaftssachen" ... Absatz 4 Satz 3 wird aufgehoben. 8. § 46 wird aufgehoben. 9. § 48 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden das Komma und die ...

2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Artikel 16 2. JustizModG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... die Wörter „kein niedrigerer Höchstwert" ersetzt. 9. In § 48 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 1 Nr. 1 Buchstabe b und c" durch die Angabe ...

Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
G. v. 12.07.2018 BGBl. I S. 1151
Artikel 4 MuFKlaG Änderung des Gerichtskostengesetzes
...  § 48 Absatz 1 Satz 2 des Gerichtskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2014 (BGBl. I S. 154), das zuletzt durch Artikel ...

Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2122
Artikel 5 GrFordDuG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... folgt, schuldet die Kosten, wer den Zahlungsbefehl beantragt hat." 4. In § 48 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b und c" durch die ...

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 29 VRUG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... nur der im zugrunde liegenden Abhilfeverfahren verurteilte Unternehmer." 6. § 48 Absatz 1 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „In Rechtsstreitigkeiten aufgrund ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed