Zitierungen von § 51a GKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51a GKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
G. v. 16.08.2005 BGBl. I S. 2437; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2182
Artikel 4 KapMuGEinfG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... beigetreten ist, die Kosten." 7. Nach § 51 wird folgender § 51a eingefügt: „§ 51a Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem ... 7. Nach § 51 wird folgender § 51a eingefügt: „§ 51a Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (1) Im ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften
G. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2182
Artikel 4 KapMuGRG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 51a wie folgt gefasst: „§ 51a Verfahren nach dem ... Wort „Beigeladene" durch das Wort „Beteiligte" ersetzt. 5. § 51a wird wie folgt gefasst: „§ 51a Verfahren nach dem ...


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