Zitierungen von § 52 GKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 GKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 42 GKG Wiederkehrende Leistungen (vom 01.08.2013)
... oder nach diesem Antrag mit vertretbarem Aufwand bestimmbar, ist der Streitwert nach § 52 Abs. 1 und 2 zu bestimmen. (2) Für die Wertberechnung bei ...
§ 53 GKG Einstweiliger Rechtsschutz und Verfahren nach § 148 Abs. 1 und 2 des Aktiengesetzes (vom 03.02.2017)
... zu bewerten ist. (2) In folgenden Verfahren bestimmt sich der Wert nach § 52 Abs. 1 und 2: 1. über einen Antrag auf Erlass, Abänderung oder Aufhebung ...
§ 60 GKG Gerichtliche Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes (vom 01.01.2008)
... dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, ist § 52 Abs. 1 bis 3 entsprechend anzuwenden; im Verfahren über den Antrag auf Aussetzung des ... Maßnahme der Vollzugsbehörde oder auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gilt § 52 Abs. 1 und 2 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Bundesnotarordnung (BNotO)
neugefasst durch B. v. 24.02.1961 BGBl. I S. 97; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 16.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 212
§ 111g BNotO Streitwert (vom 01.08.2021)
... Der Streitwert bestimmt sich nach § 52 des Gerichtskostengesetzes . Er wird von Amts wegen festgesetzt. (2) In Verfahren, die Klagen ...

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
G. v. 01.08.1959 BGBl. I S. 565; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 349
§ 194 BRAO Streitwert (vom 01.09.2009)
... Der Streitwert bestimmt sich nach § 52 des Gerichtskostengesetzes. Er wird von Amts wegen festgesetzt. (2) ...

Patentanwaltsordnung (PAO)
G. v. 07.09.1966 BGBl. I S. 557; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 3 G. v. 29.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 197
§ 147 PAO Streitwert (vom 01.09.2009)
... Der Streitwert bestimmt sich nach § 52 des Gerichtskostengesetzes . Er wird von Amts wegen festgesetzt. (2) In Verfahren, die Klagen ...

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 318
§ 60 RVG Übergangsvorschrift (vom 30.12.2020)
... (3) In Angelegenheiten nach dem Pflegeberufegesetz ist bei der Bestimmung des Gegenstandswerts § 52 Absatz 4 Nummer 4 des Gerichtskostengesetzes nicht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem 15. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 3 2. KostRMoG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... „§ 115 Absatz 2 Satz 5 und 6, Absatz 4 Satz 2" ersetzt. 18. § 52 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202, 2020 I S. 318; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530; 2022 BGBl. I S. 1385
Artikel 10a AMVSÄndG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... § 52 Absatz 4 des Gerichtskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2014 (BGBl. I S. 154), das zuletzt durch Artikel ...
Artikel 10b AMVSÄndG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... In Angelegenheiten nach dem Pflegeberufegesetz ist bei der Bestimmung des Gegenstandswerts § 52 Absatz 4 Nummer 4 des Gerichtskostengesetzes nicht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem 15. ...

Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
G. v. 24.11.2011 BGBl. I S. 2302
Artikel 10 ÜVerfBesG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... Ermittlungsverfahren ist § 12 Absatz 1 entsprechend anzuwenden." 4. In § 52 Absatz 4 werden nach dem Wort „Finanzgerichtsbarkeit" die Wörter „mit ...

Gesetz zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1042
Artikel 12 IntErbRVGEG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... 1" das Wort „im" durch das Wort „in" ersetzt. 3. In § 52 Absatz 7 wird die Angabe „Absatz 5" durch die Angabe „Absatz 6" ersetzt. ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 08.07.2014 BGBl. I S. 890
Artikel 7 EU/1215/2012DG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... durch das Wort „Designgesetzes" ersetzt. 7. § 52 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 1 RAuNOBRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... ist. § 194 Streitwert (1) Der Streitwert bestimmt sich nach § 52 des Gerichtskostengesetzes. Er wird von Amts wegen festgesetzt. (2) In Verfahren, die ...
Artikel 3 RAuNOBRÄndG Änderung der Bundesnotarordnung
... bestimmt ist. § 111g (1) Der Streitwert bestimmt sich nach § 52 des Gerichtskostengesetzes. Er wird von Amts wegen festgesetzt. (2) In Verfahren, die ...

Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht
G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2827
Artikel 1 PABRMoG Änderung der Patentanwaltsordnung
... ist. § 147 Streitwert (1) Der Streitwert bestimmt sich nach § 52 des Gerichtskostengesetzes. Er wird von Amts wegen festgesetzt. (2) In Verfahren, die ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2894
Artikel 4 2. JGGuaÄndG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, ist § 52 Abs. 1 bis 3 entsprechend anzuwenden; im Verfahren über den Antrag auf Aussetzung des ... Maßnahme der Vollzugsbehörde oder auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gilt § 52 Abs. 1 und 2 entsprechend." 4. § 65 wird wie folgt gefasst:  ...


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