Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 58 GKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 58 GKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 365
§ 28 RVG Gegenstandswert im Insolvenzverfahren
... werden, wenn der Auftrag vom Schuldner erteilt ist, nach dem Wert der Insolvenzmasse ( § 58 des Gerichtskostengesetzes ) berechnet. Im Fall der Nummer 3313 des Vergütungsverzeichnisses beträgt der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren
G. v. 05.06.2017 BGBl. I S. 1476
Artikel 4 InsVEU/2015/848-DG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... beantragt hat." b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 6. 3. § 58 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1982, 2023 I Nr. 216
Artikel 4 VÜbEinkDG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... wie folgt geändert: 1. In § 22 Absatz 3 wird die Angabe „§ 57 oder § 58 " durch die Angabe „§ 57, § 58 oder § 59" ersetzt. 2. Die ... Absatz 3 wird die Angabe „§ 57 oder § 58" durch die Angabe „§ 57, § 58 oder § 59" ersetzt. 2. Die Anlage 1 (Kostenverzeichnis) wird wie folgt ... a) In Nummer 1513 wird im Gebührentatbestand nach der Angabe „ § 58 " die Angabe „oder § 59" eingefügt. b) In Nummer 8401 wird im ... b) In Nummer 8401 wird im Gebührentatbestand die Angabe „§ 57 oder § 58 " durch die Angabe „§ 57, § 58 oder § 59" ... die Angabe „§ 57 oder § 58" durch die Angabe „§ 57, § 58 oder § 59" ...

Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen sowie zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Altersteilzeitgesetzes und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2082, 2015 I S. 1034
Artikel 3 HaagÜbkGeStuaÄndG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... In § 22 Absatz 3 wird nach der Angabe „§ 57" die Angabe „oder § 58 " eingefügt. 2. In Nummer 1513 der Anlage 1 (Kostenverzeichnis) werden im ...

Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3229
Artikel 1 KostRÄG 2021 Änderung des Gerichtskostengesetzes
... der Miete für Wohnraum der Jahresbetrag der Mietminderung" ersetzt. 4. Dem § 58 Absatz 1 werden die folgenden Sätze angefügt: „Wird das Unternehmen des ...