Bekanntmachung - Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2006 (RVBeitrSBek2006 k.a.Abk.)

B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3470
Geltung ab 15.12.2005; FNA: 8232-58-2 Ergänzende Vorschriften zu den Rentenversicherungen
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Auf Grund des § 158 Abs. 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384) der durch Artikel 2 Nr. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4637) neu gefasst und durch Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe c des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3242) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) wird bekannt gemacht:

Der Beitragssatz für das Jahr 2006 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 19,5 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,9 Prozent.



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