Auf Grund des Artikels
3 des
Gesetzes zur Verlagerung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig vom 21. November 1997 (BGBl. I S. 2742) verordnet das Bundesministerium der Justiz:
Als Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig und der Wehrdienstsenate von München nach Leipzig wird der Beginn des 26. August 2002 bestimmt.
Die Verordnung über den Sitz der Wehrdienstsenate in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 52-2-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft. §
2 tritt am 26. August 2002 in Kraft.