Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

Verordnung über den Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig (BVerwGSitzV k.a.Abk.)

V. v. 24.06.2002 BGBl. I S. 2371; aufgehoben durch Artikel 111 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Geltung ab 03.07.2002; FNA: 340-1/2-1 Verfassung und Verfahren der Verwaltungsgerichte
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Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3

Eingangsformel



Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes zur Verlagerung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig vom 21. November 1997 (BGBl. I S. 2742) verordnet das Bundesministerium der Justiz:

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§ 1



Als Zeitpunkt der Verlegung des Sitzes des Bundesverwaltungsgerichts von Berlin nach Leipzig und der Wehrdienstsenate von München nach Leipzig wird der Beginn des 26. August 2002 bestimmt.

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§ 2


§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Verordnung über den Sitz der Wehrdienstsenate in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 52-2-4, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.

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§ 3



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 2 tritt am 26. August 2002 in Kraft.



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