Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 6.
- betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
- Qualitätsmanagement,
- 8.
- Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen,
- 9.
- Messen, Prüfen, Anreißen sowie Übertragen von Maßen und Konturen,
- 10.
- Auswählen und Einrichten von Geräten und Maschinen,
- 11.
- Warten von Betriebsmitteln,
- 12.
- manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen,
- 13.
- Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen,
- 14.
- Herstellen von faserverstärkten Kunststoffen,
- 15.
- Beschichten von Oberflächen,
- 16.
- Herstellen von Vorrichtungen, Schablonen, Modellen und Formen,
- 17.
- Herstellen von Bootsrümpfen und Decks,
- 18.
- Herstellen und Einbauen von Aufbauten und Luken, Montieren von Decksbeschlägen,
- 19.
- Innenausbau von Booten,
- 20.
- Setzen von Masten und Spieren,
- 21.
- Einbauen technischer Anlagen und Systeme, Funktionsprüfungen,
- 22.
- Instandhalten und Instandsetzen,
- 23.
- Transportieren und Lagern,
- 24.
- Verfahren der Umwelttechnik.