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§ 7 - Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehr (LuftVerkSiV k.a.Abk.)

V. v. 28.12.1979 BGBl. I S. 2389; zuletzt geändert durch Artikel 503 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 30.12.1979; FNA: 930-6-5 Allgemeines Eisenbahnrecht
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§ 7



(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Sie darf gemäß § 2 Abs. 3 des Verkehrssicherstellungsgesetzes nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes und erst dann angewendet werden, wenn dies das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Rechtsverordnung bestimmt.





 

Frühere Fassungen von § 7 Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehr

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 503 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 490 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 LuftVerkSiV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftVerkSiV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 LuftVerkSiV (vom 08.09.2015)
... betriebenen Luftfahrzeuge, ferner für die bei Anwendung dieser Verordnung (§ 7 Abs. 2) bereits angetretenen Flüge sowie für Rückflüge aus Gebieten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 490 9. ZustAnpV Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehrs
...  In § 2 Abs. 2, §§ 3 und 5 Satz 1 und § 7 Abs. 2 der Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehrs vom 28. Dezember 1979 (BGBl. I S. 2389), ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 503 10. ZustAnpV Änderung der Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehrs
...  In § 2 Absatz 2, den §§ 3 und 5 Satz 1 sowie § 7 Absatz 2 der Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehrs vom 28. Dezember 1979 (BGBl. I S. ...