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Zitierungen von § 8 DarlehensV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 DarlehensV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DarlehensV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 DarlehensV Mitteilungspflichten (vom 01.09.2019)
... der Notwendigkeit der Anschriftenermittlung keinen Zahlungsrückstand aufweist. § 8 Absatz 1 Nummer 2 gilt ...
§ 13 DarlehensV Aufteilung der eingezogenen Beträge (vom 01.08.2016)
... der ihm nach § 56 Absatz 2 Satz 4 zusteht. (2) Kostenerstattungen nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 und § 12 Absatz 2 sowie Bußgelder nach § 14 verbleiben in voller ...
§ 13a DarlehensV Übergangsvorschrift (vom 01.09.2019)
... zum Ablauf des 31. März 2020 sind die §§ 6 und 8 und die Anlage in der am 31. August 2019 geltenden Fassung weiter ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen (5. DarlehensVÄndV)
V. v. 11.07.2016 BGBl. I S. 1715
Artikel 1 5. DarlehensVÄndV Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
... die zuletzt fällig werdenden Rückzahlungsraten angerechnet." 4. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Zahlungsrückstand (1) Nach ... angerechnet." 4. § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Zahlungsrückstand (1) Nach dem Zahlungstermin werden gesondert erhoben:  ... bb) Satz 2 wird aufgehoben. b) In Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 8 Abs. 3 Nr. 1" durch die Wörter „§ 8 Absatz 1 Nummer 2" ersetzt.  ... 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 8 Abs. 3 Nr. 1" durch die Wörter „§ 8 Absatz 1 Nummer 2" ersetzt. 6. In § 13 Absatz 2 wird die Angabe „§ ... Absatz 1 Nummer 2" ersetzt. 6. In § 13 Absatz 2 wird die Angabe „§ 8 Abs. 3 Nr. 1 und § 12 Abs. 2" durch die Wörter „§ 8 Absatz 1 Nummer 2 ... Angabe „§ 8 Abs. 3 Nr. 1 und § 12 Abs. 2" durch die Wörter „§ 8 Absatz 1 Nummer 2 und § 12 Absatz 2" ersetzt. 7. § 14 wird wie folgt ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen
V. v. 16.07.2019 BGBl. I S. 1095
Artikel 1 6. DarlehensVÄndV
... Nachlass nach Maßgabe des § 18 Absatz 13 des Gesetzes." 6. In § 8 Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „2 Euro" durch die Angabe „5 Euro" ersetzt. 7. ... Bis zum Ablauf des 31. März 2020 sind die §§ 6 und 8 und die Anlage in der am 31. August 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden." 11. ...
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