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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 11.06.2010 aufgehoben

IX. - Delegationsanordnung BMVBW (DelegAnOBMVBW k.a.Abk.)

A. v. 06.02.2002 BGBl. I S. 746; aufgehoben durch A. v. 25.05.2010 BGBl. I S. 781
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 2030-11-47-50 Beamte
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IX. Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis



Auf Grund des § 174 Abs. 3 BBG überträgt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis den in Abschnitt I genannten Behörden, soweit sie nach dieser Anordnung für die Entscheidung über Widersprüche zuständig sind.

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