(1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Allgemeine Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten, über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (
Delegationsanordnung BMVBW) vom 15. März 1999 (BGBl. I S. 806) außer Kraft.