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Zitierungen von § 52 BPersVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 BPersVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BPersVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 86 BPersVG (vom 02.09.2016)
... und Arbeitgebervereinigungen (§ 20 Absatz 1, die §§ 36 und 39 Absatz 1 sowie § 52 ) sind nicht anzuwenden. Der Leiter des Bundesnachrichtendienstes kann bestimmen, dass ...
§ 87 BPersVG
... Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen (§ 20 Abs. 1, §§ 36, 39 Abs. 1, § 52 ) sind nicht anzuwenden. 3. Bei der Beteiligung der Stufenvertretung und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2065
Artikel 2 SBÄndG Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
... und Arbeitgebervereinigungen (§ 20 Absatz 1, die §§ 36 und 39 Absatz 1 sowie § 52 ) sind nicht anzuwenden. Der Leiter des Bundesnachrichtendienstes kann bestimmen, dass Beauftragte ... durch die Angabe „11" ersetzt. bb) Die Angabe „§§ 48 bis 52 " wird durch die Angabe „§§ 59 bis 63" ersetzt. 2. § 92 ...