Anlage 4 (zu § 1 Abs. 2 bis 4)
(siehe BGBl. I 1999 S. 2131 - 2137)
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interne Verweise§ 1 RhmV Höchstmengen für Lebensmittel (vom 25.07.2020) ... Lebensmittel angegeben werden, beziehen sich die festgesetzten Höchstmengen auf die in Anlage 4 Liste A oder B den Gruppenbezeichnungen jeweils in Anlage 4 Spalte 2 zugeordneten einzelnen ... Höchstmengen auf die in Anlage 4 Liste A oder B den Gruppenbezeichnungen jeweils in Anlage 4 Spalte 2 zugeordneten einzelnen Lebensmittel. Soweit in den Anlagen 1 und 2 nichts ... Abweichendes geregelt ist, beziehen sich die festgesetzten Höchstmengen jeweils auf die in Anlage 4 Spalte 3 angegebenen Bezugsgrößen der Lebensmittel. (3) Zusätzlich zu ... zu Absatz 2 beziehen sich die Höchstmengen 1. auf solche Lebensmittel der Anlage 4 Liste A, die nicht mehr als 5 Gramm an Zutaten pflanzlicher Herkunft je 100 Gramm Lebensmittel ... allgemeine Höchstmenge von jeweils 0,01 Milligramm je Kilogramm Lebensmittel der Anlage 4 wird festgesetzt für 1. jeden in Anlage 5 aufgeführten Stoff, 2. ... enthalten. Die Bezugsgrößen der Lebensmittel werden nach Maßgabe der Anlage 4 Liste A Spalte 3 und Liste B Spalte 3 bestimmt. Absatz 3 Satz 1 gilt entsprechend. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtzehnte Verordnung zur Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
V. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 580, 912
Artikel 1 18. RHmVÄndV (vom 01.06.2007) ... pflanzliche Lebensmittel". 5. Anlage 4 Liste B wird wie folgt geändert: In der Gruppe „3. ...
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
V. v. 27.06.2006 BGBl. I S. 1408
Artikel 1 16. RHmVÄndV ... pflanzliche Lebensmittel". 3. Die Anlage 4 Liste B wird wie folgt geändert: In der Gruppe „2. Gemüse, 2.1. ...
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
V. v. 21.09.2006 BGBl. I S. 2154
Artikel 1 17. RHmVÄndV ... die Wörter „, Kleinfrüchte und Beeren" eingefügt. 4. Anlage 4 Liste B wird wie folgt geändert: a) In der Gruppe „2. Gemüse, 2.3 ...
Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
V. v. 24.01.2008 BGBl. I S. 90
Artikel 1 20. RHmVÄndV ... pflanzliche Lebensmittel. 4. Die Anlage 4 Liste B wird wie folgt geändert: a) In der Gruppe 2. Gemüse, 2.5 ...
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