Frühere Fassungen von § 1 RhmV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.07.2020Artikel 1 Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
vom 16.07.2020 BGBl. I S. 1699
aktuell vorher 27.03.2010Artikel 3 Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Änderung oder Aufhebung anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
vom 19.03.2010 BGBl. I S. 286
aktuell vorher 24.08.2007Artikel 1 Neunzehnte Verordnung zur Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
vom 13.08.2007 BGBl. I S. 1962
aktuell vorher 23.06.2006Artikel 1 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
vom 13.06.2006 BGBl. I S. 1311
aktuell vorher 14.04.2006Artikel 1 Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
vom 07.04.2006 BGBl. I S. 838
aktuell vorher 07.03.2006Artikel 16 Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen
vom 22.02.2006 BGBl. I S. 444
aktuellvor 07.03.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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