Eingangsformel - Verordnung über Zusatzleistungen in Härtefällen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (HärteV)

V. v. 15.07.1974 BGBl. I S. 1449; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 15.07.2022 BGBl. I S. 1162
Geltung ab 01.07.1974; FNA: 2212-2-9 Bildung, Wissenschaft und Forschung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 14a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 26. August 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 1409) und des Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes vom 14. November 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 1637), zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 469), verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:



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