Eingangsformel - Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung (FoVDV)

V. v. 20.12.2002 BGBl. I S. 4711; 2003 I 61
Geltung ab 01.01.2003; FNA: 790-19-1 Forstwirtschaft

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet

-
auf Grund des § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 3, § 14 Abs. 4, § 15 Abs. 6, § 17 Abs. 5 und § 20 Abs. 3 des Forstvermehrungsgutgesetzes vom 22. Mai 2002 (BGBl. I S. 1658) sowie

-
auf Grund des § 19 Abs. 3 Satz 1 des Forstvermehrungsgutgesetzes vom 22. Mai 2002 (BGBl. I S. 1658) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:


*)
Diese Rechtsverordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 1999/105/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut (ABl. EG 2000 Nr. L 11 S. 17, 2001 Nr. L 121 S. 48).



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