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Zitierungen von § 20 SeeLG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 SeeLG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeLG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 SeeLG (vom 01.12.2022)
... und Prüfungen, das Verfahren bei Abnahme der Prüfungen und bei Erstattung der in § 20 Absatz 3 Satz 2 näher bezeichneten, für die Finanzierung der Ausbildung erforderlichen Kosten wegen ...
§ 42 SeeLG (vom 10.06.2021)
... besteht. (3) § 11 sowie die §§ 13 bis 17 und § 20 Abs. 1 und 2 Satz 1 sind auf die Erlaubnis, § 21 Absatz 3 auf die Haftung und die §§ 22 bis 24 Abs. 1 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung (SeeLAuFV)
Artikel 1 V. v. 21.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 49
§ 18 SeeLAuFV Kostenerstattung bei Bestallungsverzicht
... zugewiesen wurde, setzt die zu erstattenden Beträge nach Maßgabe des § 20 Absatz 3 des Seelotsgesetzes durch Verwaltungsakt fest. Die festgesetzten Beträge müssen die zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1471
Artikel 1 2. SeeLGÄndG Änderung des Seelotsgesetzes
... Abnahme der Prüfungen" werden die Wörter „und bei Erstattung der in § 20 Absatz 3 Satz 2 näher bezeichneten, für die Finanzierung der Ausbildung erforderlichen Kosten wegen ... durch die Wörter „die Seelotsin oder der Seelotse" ersetzt. 17. § 20 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „Der ... wird." 18. In der Zwischenüberschrift nach § 20 wird das Wort „Seelotsen" durch die Wörter „Seelotsinnen und Seelotsen" ...
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