Vierzigste Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung (40. FuttMVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.2010 eBAnz AT135 2010 V1; Geltung ab 24.12.2010
|
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 23 Nummer 9 in Verbindung mit § 70 Absatz 1 und 4 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 1


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 24. Dezember 2010 FuttMV § 10, § 36a

Die Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Mai 2007 (BGBl. I S. 770), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Juli 2010 (BGBl. I S. 996) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach § 9a wird folgender § 10 eingefügt:

„§ 10 Inverkehrbringen bestimmter Diätfuttermittel

Ein Diätfuttermittel darf zu einem durch einen unmittelbar geltenden Rechtsakt der Europäischen Union auf Grund des Artikels 10 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 in Anhang I Teil B der Richtlinie 2008/38/EG festgesetzten besonderen Ernährungszweck nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es die jeweiligen ergänzenden Anforderungen des Anhangs I Teil A der Richtlinie 2008/38/EG in der am 24. Dezember 2010 geltenden Fassung erfüllt."

2.
In § 36a Absatz 2 wird folgende Nummer 1 eingefügt:

„1.
entgegen § 10 ein Diätfuttermittel in den Verkehr bringt,".

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Artikel 2


Artikel 2 ändert mWv. 24. Juni 2011 FuttMV § 10, § 36a

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Futtermittelverordnung gilt mit Ablauf des 23. Juni 2011 wieder in ihrer am 23. Dezember 2010 maßgeblichen Fassung, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2010.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

In Vertretung Robert Kloos



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed