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§ 7 - ZIS-Ausführungsgesetz (ZISAG k.a.Abk.)

G. v. 31.03.2004 BGBl. I S. 482; zuletzt geändert durch Artikel 26 Abs. 7 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Geltung ab 20.04.2004, abweichend siehe § 7; FNA: 602-3 Zollverwaltung
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§ 7



Der Beschluss 2009/917/JI des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich (ABl. L 323 vom 10.12.2009, S. 20, L 234 vom 4.9.2010, S. 17) findet mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes uneingeschränkte Anwendung.





 

Frühere Fassungen von § 7 ZIS-Ausführungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 27.05.2011Artikel 1 Gesetz zur Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes und anderer Gesetze
vom 12.04.2011 BGBl. I S. 617

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 ZIS-Ausführungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 ZISAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZISAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 617
Artikel 1 ZISAGuaÄndG Änderung des ZIS-Ausführungsgesetzes
... gekommen ist. § 5 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend." 7. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Der Beschluss 2009/917/JI des ... gilt entsprechend." 7. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Der Beschluss 2009/917/JI des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der ...