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Änderung § 13 Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker/Kraftfahrzeugservicemechanikerin vom 03.07.2009

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 13 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.07.2009 geltenden Fassung
§ 13 n.F. (neue Fassung)
in der am 03.07.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1598
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Sie tritt am 31. Juli 2009 außer Kraft; die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse werden nach den Vorschriften dieser Verordnung zu Ende geführt.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Sie tritt am 31. Juli 2013 außer Kraft; die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse werden nach den Vorschriften dieser Verordnung zu Ende geführt.

 

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