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§ 19 - Filmförderungsgesetz (FFG)

neugefasst durch B. v. 24.08.2004 BGBl. I S. 2277; aufgehoben durch § 172 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413
Geltung ab 01.07.1979; FNA: 707-12 Wirtschaftsförderung
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§ 19 Nicht förderungsfähige Filme


§ 19 wird in 11 Vorschriften zitiert

Förderungshilfen dürfen nicht gewährt werden, wenn der Referenzfilm, der neue Film oder das Filmvorhaben gegen die Verfassung oder gegen die Gesetze verstoßen oder das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen. Gleiches gilt für Referenzfilme, neue Filme oder Filmvorhaben, die unter Berücksichtigung des dramaturgischen Aufbaus, des Drehbuchs, der Gestaltung, der schauspielerischen Leistungen, der Kameraführung oder des Bildschnitts nach dem Gesamteindruck von geringer Qualität sind. Nicht zu fördern sind ferner Referenzfilme, neue Filme und Filmvorhaben, die sexuelle Vorgänge oder Brutalitäten in aufdringlich vergröbernder spekulativer Form darstellen.

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Zitierungen von § 19 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 FFG Antrag (vom 01.01.2014)
... nachzuweisen, dass der Referenzfilm die Voraussetzungen des § 15 und der §§ 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19 ... Voraussetzungen des § 15 und der §§ 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19  ...
§ 28 FFG Verwendung (vom 01.01.2014)
... für die Herstellung neuer programmfüllender Filme im Sinne der §§ 15, 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19 zu verwenden. (2) Beteiligt sich ein ... Filme im Sinne der §§ 15, 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19 zu verwenden. (2) Beteiligt sich ein Hersteller mit Förderungshilfen ...
§ 38 FFG Schlussprüfung (vom 01.01.2014)
... mit der vorgelegten Liste im Wesentlichen übereinstimmen, 3. der Film nicht § 19 widerspricht, 4. der Film den Anforderungen der §§ 15 und 18, der ...
§ 41 FFG Referenzförderung (vom 01.01.2014)
... oder der Film an einer Hochschule entstanden ist. Die §§ 15, 16, 17a und 19 gelten entsprechend. (2) Die Referenzpunkte werden aus dem Erfolg bei ...
§ 46 FFG Rückzahlung
... zur Finanzierung eines Films verwendet worden sind, der den Anforderungen des § 19 widerspricht, oder 3. die Zuerkennung oder Auszahlung der ...
§ 53 FFG Referenzförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen (vom 01.01.2014)
... Dem Verleiher eines programmfüllenden Films im Sinne der §§ 15, 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19, der innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr nach ... Films im Sinne der §§ 15, 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19 , der innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr nach Erstaufführung in einem deutschen Kino ... als Zuschuss für den Verleih eines neuen Films im Sinne der §§ 15, 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19 gewährt. Die Referenzpunkte werden nach ... eines neuen Films im Sinne der §§ 15, 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19 gewährt. Die Referenzpunkte werden nach Maßgabe der in § 22 Absatz 1 ...
§ 53a FFG Projektförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen (vom 01.01.2014)
... den Verleih oder Vertrieb von programmfüllenden Filmen im Sinne der §§ 15, 18 und 19 , der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 gewähren, und ... Filmen im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 gewähren, und zwar 1. zur Abdeckung von ... 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 gewähren, und zwar 1. zur Abdeckung von Vorkosten, wie der Kosten der Herstellung ... von Vorkosten eines neuen programmfüllenden Films im Sinne der §§ 15, 18 und 19 , der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 oder zur ... Films im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 oder zur Finanzierung von Garantiezahlungen für den ... 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 oder zur Finanzierung von Garantiezahlungen für den Erwerb von Auswertungsrechten an nach ...
§ 53b FFG Projektförderung der Videowirtschaft (vom 01.01.2014)
... für den Absatz von mit programmfüllenden Filmen im Sinne der §§ 15, 18 und 19 , der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 bespielten ... Filmen im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 bespielten Bildträgern gewähren, die in einem ... 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 bespielten Bildträgern gewähren, die in einem Kino mit regelmäßigem ... für den Absatz von programmfüllenden Filmen im Sinne der §§ 15, 18 und 19 , der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 mittels ... Filmen im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 mittels entgeltlicher Videoabrufdienste. Die ... 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 mittels entgeltlicher Videoabrufdienste. Die Kosten nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 umfassen ... eines neuen programmfüllenden Films im Sinne der §§ 15, 18 und 19 , der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 oder zur ... Films im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 oder zur Finanzierung von Garantiezahlungen für den ... 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 oder zur Finanzierung von Garantiezahlungen für den Erwerb von Auswertungsrechten an nach ...
§ 65 FFG Widerspruchsentscheidungen (vom 01.01.2014)
... gegen Entscheidungen des Vorstandes nach den §§ 22 und 23, die auf § 19 beruhen, entscheidet der Verwaltungsrat mit einfacher Mehrheit. Über ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 3000
Artikel 1 5. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... nachzuweisen, dass der Referenzfilm die Voraussetzungen des § 15 und der §§ 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19 erfüllt." 25. § 25 wird wie ... Voraussetzungen des § 15 und der §§ 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19 erfüllt." 25. § 25 wird wie folgt geändert: a) In der ... § 15 oder des § 16" durch die Wörter „der §§ 15, 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19" ersetzt. b) Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Satz ... durch die Wörter „der §§ 15, 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19 " ersetzt. b) Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 wird aufgehoben. 28. § ... a) In Nummer 1 werden die Wörter „den §§ 15, 16, 18 oder 19 " durch die Angabe „des § 28 Abs. 1" ersetzt. b) Nummer 3 wird wie ... Abs. 3) handelt oder der Film an einer Hochschule entstanden ist. Die §§ 15, 16, 17a und 19 gelten entsprechend. (2) Die Referenzpunkte werden aus dem Erfolg bei international ... 15, 16 oder 16a" wird jeweils durch die Wörter „§§ 15, 18 und 19 , der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19" ersetzt. ... jeweils durch die Wörter „§§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19" ersetzt. c) Absatz 3 wird wie folgt ... 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 " ersetzt. c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) Der Nummer 1 ... den Verleih oder Vertrieb von programmfüllenden Filmen im Sinne der §§ 15, 18 und 19 , der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 gewähren, und ... Filmen im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 gewähren, und zwar". bb) In ... 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 gewähren, und zwar". bb) In Nummer 1 werden die Wörter „sowie im ... für den Absatz von mit programmfüllenden Filmen im Sinne der §§ 15, 18 und 19 , der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 bespielten ... Filmen im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 bespielten Bildträgern gewähren, die in einem ... 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 bespielten Bildträgern gewähren, die in einem Filmtheater mit regelmäßigem ... für den Absatz von programmfüllenden Filmen im Sinne der §§ 15, 18 und 19 , der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 mittels ... Filmen im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 mittels entgeltlicher Videoabrufdienste. Die Kosten nach ... 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 mittels entgeltlicher Videoabrufdienste. Die Kosten nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 umfassen hierbei ... eines neuen programmfüllenden Films im Sinne der §§ 15, 18 und 19 , der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 oder zur ... Films im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 oder zur Finanzierung von Garantiezahlungen für den ... 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 oder zur Finanzierung von Garantiezahlungen für den Erwerb von Auswertungsrechten an nach ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3082
Artikel 1 7. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „der §§ 15, 18 und 19 , der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19" durch die ... 1 werden die Wörter „der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19" durch die Wörter „der §§ 15, ... 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 " durch die Wörter „der §§ 15, 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, ... §§ 16a, 17a, 18 und 19" durch die Wörter „der §§ 15, 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19" ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe ... durch die Wörter „der §§ 15, 18 und 19 oder der §§ 16, 17a, 18 und 19 " ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe „Abs. 1 Satz 2" durch die ... von Vorkosten eines neuen programmfüllenden Films im Sinne der §§ 15, 18 und 19 , der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 oder zur ... Films im Sinne der §§ 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 oder zur Finanzierung von Garantiezahlungen für den ... 15, 18 und 19, der §§ 16, 17a, 18 und 19 oder der §§ 16a, 17a, 18 und 19 oder zur Finanzierung von Garantiezahlungen für den Erwerb von Auswertungsrechten an nach ... gegen Entscheidungen des Vorstandes nach den §§ 22 und 23, die auf § 19 beruhen, entscheidet der Verwaltungsrat mit einfacher Mehrheit. Über Widersprüche gegen ...


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