Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
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§ 43 - Filmförderungsgesetz (FFG)

neugefasst durch B. v. 24.08.2004 BGBl. I S. 2277; aufgehoben durch § 172 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413
Geltung ab 01.07.1979; FNA: 707-12 Wirtschaftsförderung
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§ 43 (weggefallen)


§ 43 wird in 3 Vorschriften zitiert


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Zitierungen von § 43 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 64 FFG Entscheidungszuständigkeiten (vom 01.01.2014)
... in den Fällen der §§ 22 bis 31, 34 Absatz 5 und 6, der §§ 37, 39, 41 bis 46, 52, 53, 55, 56 Absatz 2 und des § 58 sowie in den Fällen des Absatzes 1, soweit ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung zum Filmförderungsgesetz
V. v. 21.04.1993 BGBl. I S. 562; zuletzt geändert durch V. v. 02.10.2001 BGBl. I S. 2604
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3082
Artikel 1 7. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... in den Fällen der §§ 22 bis 31, 34 Absatz 5 und 6, der §§ 37, 39, 41 bis 46, 52, 53, 55, 56 Absatz 2 und des § 58 sowie in den Fällen des Absatzes 1, soweit ...


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