Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2016 aufgehoben
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5. Abschnitt - Filmförderungsgesetz (FFG)

neugefasst durch B. v. 24.08.2004 BGBl. I S. 2277; aufgehoben durch § 172 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413
Geltung ab 01.07.1979; FNA: 707-12 Wirtschaftsförderung
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2. Kapitel Filmförderung
5. Abschnitt Sonstige Förderungsmaßnahmen
§ 59 (aufgehoben)
§ 60 (aufgehoben)
§ 61 (aufgehoben)
§ 62 (aufgehoben)

2. Kapitel Filmförderung

5. Abschnitt Sonstige Förderungsmaßnahmen

§ 59 (aufgehoben)


§ 59 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes G. v. 7. August 2013 BGBl. I S. 3082 m.W.v. 1. Januar 2014

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§ 60 (aufgehoben)


§ 60 hat 2 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes G. v. 7. August 2013 BGBl. I S. 3082 m.W.v. 1. Januar 2014

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§ 61 (aufgehoben)


§ 61 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes G. v. 7. August 2013 BGBl. I S. 3082 m.W.v. 1. Januar 2014

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§ 62 (aufgehoben)


§ 62 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes G. v. 7. August 2013 BGBl. I S. 3082 m.W.v. 1. Januar 2014



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