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Zitierungen von § 53 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17a FFG Förderungsfähigkeit von internationalen Gemeinschaftsvorhaben (vom 01.01.2014)
... Kinofilmen gilt entsprechend. Eine Förderung nach den §§ 22, 23, 41 und 53 ist für Filme nach Satz 1 ausgeschlossen. (4) Filme im Sinne des § ... Sitz haben, verbürgt ist. Eine Förderung nach den §§ 22, 23, 41 und 53 ist für Filme im Sinne des § 16a ausgeschlossen. (5) Soweit im Falle des ...
§ 54 FFG Antrag (vom 01.01.2014)
... Antragsberechtigt sind 1. bei Förderungshilfen nach den §§ 53 und 53a Verleih- oder Vertriebsunternehmen sowie die zentrale Dienstleistungsorganisation der ... oder Vertriebsunternehmen, die Förderungsmittel zur Kapitalaufstockung nach § 53 Abs. 4 Satz 1 verwenden wollen, müssen mit dem Antrag nachprüfbare Unterlagen über ...
§ 55 FFG Auszahlung und Rückzahlung (vom 01.01.2009)
... Für die Zuerkennung und Auszahlung der Förderungshilfen nach § 53 gelten § 25 Abs. 1 und 2 sowie § 26 Abs. 1 entsprechend. (2) Die FFA hat die ...
§ 64 FFG Entscheidungszuständigkeiten (vom 01.01.2014)
... Fällen der §§ 22 bis 31, 34 Absatz 5 und 6, der §§ 37, 39, 41 bis 46, 52, 53 , 55, 56 Absatz 2 und des § 58 sowie in den Fällen des Absatzes 1, soweit es sich nicht ...
§ 67a FFG Verwendung der Filmabgabe der Videowirtschaft (vom 01.01.2014)
... 53b Absatz 2), 2. 7,5 vom Hundert für die Förderung gemäß § 53 , davon mindestens ein Viertel für die Förderung des Auslandsvertriebs, 3. ...
§ 68 FFG Aufteilung der Mittel auf die Förderungsarten (vom 01.01.2014)
... Abs. 3, 4 und 5, 6. 10 vom Hundert für die Förderung gemäß § 53 , davon mindestens ein Viertel für die Förderung des Auslandsvertriebs, 7. ...
§ 75 FFG Beendigung der Filmförderung (vom 01.01.2014)
...  (2) Förderungshilfen gemäß den §§ 22, 23, 41 und 53 werden nur gewährt, wenn der Referenzfilm bis zum 31. Dezember 2015 erstaufgeführt ... Anträge auf Förderungshilfen gemäß den §§ 22, 23, 41 und 53 müssen bis zum 31. März 2017 gestellt werden. Für programmfüllende ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 3000
Artikel 1 5. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... von Kinofilmen gilt entsprechend. Eine Förderung nach den §§ 22, 23, 41 und 53 ist für Filme nach Satz 1 ausgeschlossen. (4) Filme im Sinne des § 16a ... oder Sitz haben, verbürgt ist. Eine Förderung nach den §§ 22, 23, 41 und 53 ist für Filme im Sinne des § 16a ausgeschlossen." c) Die bisherigen ... der Verpflichtung nach § 51 Abs. 2 nicht nachgekommen ist,". 46. § 53 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ... Nummern 1 bis 3 ersetzt: „1. bei Förderungshilfen nach den §§ 53 und 53a Verleih- oder Vertriebsunternehmen sowie die zentrale Dienstleistungsorganisation der ... oder Vertriebsunternehmen, die Förderungsmittel zur Kapitalaufstockung nach § 53 Abs. 4 Satz 1 verwenden wollen, müssen mit dem Antrag nachprüfbare Unterlagen über ... „(1) Für die Zuerkennung und Auszahlung der Förderungshilfen nach § 53 gelten § 25 Abs. 1 und 2 sowie § 26 Abs. 1 entsprechend. (2) Die FFA hat ... „(2) Förderungshilfen gemäß den §§ 22, 23, 41 und 53 werden nur gewährt, wenn der Referenzfilm bis zum 31. Dezember 2012 erstaufgeführt ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3082
Artikel 1 7. FFGÄndG Änderung des Filmförderungsgesetzes
... der FFA kann auf Antrag die Fristen nach Satz 1 verlängern." 32. § 53 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „der ... Fällen der §§ 22 bis 31, 34 Absatz 5 und 6, der §§ 37, 39, 41 bis 46, 52, 53 , 55, 56 Absatz 2 und des § 58 sowie in den Fällen des Absatzes 1, soweit es sich nicht ... „(2) Förderungshilfen gemäß den §§ 22, 23, 41 und 53 werden nur gewährt, wenn der Referenzfilm bis zum 31. Dezember 2015 erstaufgeführt ...