(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 tritt §
3 am 1. Januar 2007 in Kraft.
(3) §
2 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Dezember 2003.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Verordnung über die Altersteilzeit von Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG
V. v. 07.12.2015 BGBl. I S. 2204