(1) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zur Erfüllung des in §
1 Abs. 2 genannten Zweckes erforderlich ist, Vorschriften zu erlassen über
- 1.
- die Voraussetzungen, unter denen Eizellen und Embryonen angeboten, abgegeben, ausgeliefert und übertragen werden dürfen,
- 2.
- die Einrichtung und den Betrieb der Embryotransfereinrichtungen,
- 3.
- Zulassungsvoraussetzungen, Anforderungen, Dauer und Abschluß der Lehrgänge über Embryotransfer sowie die Anerkennung der Ausbildungsstätten,
- 4.
- die Art, den Inhalt, den Umfang, die Aufbewahrung und die Auswertung der Aufzeichnungen nach § 14 Abs. 6,
- 5.
- die Feststellung der Identität, insbesondere über die Kennzeichnung der Spendertiere, Empfängertiere, Eizellen und Embryonen.
(2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen nach
- 1.
- Absatz 1 Nr. 1, 2 und 4,
- 2.
- Absatz 1 Nr. 3
zu treffen, soweit das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz von der Ermächtigung keinen Gebrauch macht.
(3) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung, soweit es zur Erfüllung des in §
1 Abs. 2 genannten Zweckes erforderlich ist, Prüfungsordnungen für die Lehrgänge über Embryotransfer zu erlassen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 20 TierZG Bußgeldvorschriften ... nach a) § 6 Abs. 2 Nr. 1 oder 2a, § 13 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe f oder § 15 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 2 oder b) § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a oder Nr. 2 ... 1 Buchstabe a oder Nr. 2 Buchstabe a, Abs. 2 Nr. 1 oder Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe d, e oder g, § 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4 oder Abs. 2 Nr. 1 oder § 15a zuwiderhandelt, soweit sie ...
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 194 9. ZustAnpV Tierzuchtgesetz ... Abs. 1 und 2 Nr. 5, § 8 Abs. 1 bis 3, § 13 Abs. 1 erster Halbsatz, Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 1 und 2, § 15b Abs. 2 Satz 1, § 16a Satz 1, § 17 Abs. 1, § 19a Abs. 3, ...
V. v. 15.10.1992 BGBl. I S. 1776; aufgehoben durch § 36 V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2904