Zitierungen von § 6 Wahlprüfungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 WahlPrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WahlPrG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 WahlPrG (vom 19.07.2012)
... Bei Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sind die Beteiligten des § 6 Abs. 2 eine Woche vorher zu benachrichtigen; sie haben das Recht, Fragen stellen zu lassen und den ...
§ 13 WahlPrG (vom 17.06.2008)
... 11 genügt. (3) Der Beschluß des Bundestages ist den Beteiligten (§ 6 Abs. 2 und 3) mit einer Rechtsmittelbelehrung ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Europawahlgesetz (EuWG)
neugefasst durch B. v. 08.03.1994 BGBl. I S. 423, 555, 852; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 11
§ 26 EuWG Wahlprüfung und Anfechtung (vom 10.10.2013)
... gelten die Bestimmungen des Wahlprüfungsgesetzes mit Ausnahme des § 6 Abs. 3 Buchstabe e, des § 14 Satz 2 und des § 16 Abs. 2 und 3 in der jeweils geltenden ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 11 11. ZustAnpV Änderung des Wahlprüfungsgesetzes
...  In § 6 Absatz 3 Buchstabe b des Wahlprüfungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 111-2, veröffentlichten bereinigten ...

Gesetz zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes
G. v. 06.06.2008 BGBl. I S. 994
Artikel 1 WahlPrGÄndG Änderung des Wahlprüfungsgesetzes
... einzigen Verhandlungstermin die Schlussentscheidung erfolgen kann." 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...


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