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§ 21 - Designgesetz (DesignG)

neugefasst durch B. v. 24.02.2014 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
Geltung ab 01.06.2004; FNA: 442-5 Geschmacksmusterrecht
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§ 21 Aufschiebung der Bekanntmachung



(1) 1Mit der Anmeldung kann für die Wiedergabe die Aufschiebung der Bekanntmachung um 30 Monate ab dem Anmeldetag beantragt werden. 2Wird der Antrag gestellt, so beschränkt sich die Bekanntmachung auf die Eintragung des Designs in das Register.

(2) 1Der Schutz kann auf die Schutzdauer nach § 27 Abs. 2 erstreckt werden, wenn der Rechtsinhaber innerhalb der Aufschiebungsfrist die Erstreckungsgebühr nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Patentkostengesetzes entrichtet. 2Sofern von der Möglichkeit des § 11 Abs. 2 Satz 2 Gebrauch gemacht worden ist, ist innerhalb der Aufschiebungsfrist auch eine Wiedergabe des Designs einzureichen.

(3) Die Bekanntmachung mit der Wiedergabe nach § 20 wird unter Hinweis auf die Bekanntmachung nach Absatz 1 Satz 2 bei Ablauf der Aufschiebungsfrist oder auf Antrag auch zu einem früheren Zeitpunkt nachgeholt.

(4) 1Die Schutzdauer endet mit dem Ablauf der Aufschiebungsfrist, wenn der Schutz nicht nach Absatz 2 erstreckt wird. 2Bei eingetragenen Designs, die auf Grund einer Sammelanmeldung eingetragen worden sind, kann die nachgeholte Bekanntmachung auf einzelne eingetragene Designs beschränkt werden.





 

Frühere Fassungen von § 21 DesignG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2016Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
vom 04.04.2016 BGBl. I S. 558
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
vom 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
aktuellvor 01.01.2014früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 21 DesignG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 DesignG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DesignG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 DesignG Anmeldung (vom 01.01.2014)
... Bekanntmachung geeignete Wiedergabe des Designs. Wird ein Antrag nach § 21 Abs. 1 Satz 1 gestellt, kann die Wiedergabe durch einen flächenmäßigen ... der Wiedergabe, 2. einen Antrag auf Aufschiebung der Bildbekanntmachung nach § 21 Abs. 1 Satz 1, 3. ein Verzeichnis mit der Warenklasse oder den Warenklassen, in die das ...
§ 13 DesignG Anmeldetag (vom 01.07.2016)
... in Anspruch genommen, tritt bei der Anwendung der §§ 2 bis 6, 12 Abs. 2 Satz 2, § 21 Abs. 1 Satz 1, § 33 Absatz 2 Nummer 2 und § 41 der Prioritätstag an die Stelle des ...
§ 24 DesignG Verfahrenskostenhilfe (vom 01.07.2016)
... kann Verfahrenskostenhilfe auch für die Kosten der Erstreckung des Schutzes nach § 21 Abs. 2 Satz 1 und für die Aufrechterhaltungsgebühren nach § 28 Abs. 1 Satz 1 ...
§ 37 DesignG Gegenstand des Schutzes (vom 01.01.2014)
... bestimmt sich bei ordnungsgemäßer Erstreckung mit Ablauf der Aufschiebung nach § 21 Abs. 2 der Schutzgegenstand nach der eingereichten Wiedergabe des eingetragenen ...
§ 38 DesignG Rechte aus dem eingetragenen Design und Schutzumfang (vom 01.01.2014)
...  (3) Während der Dauer der Aufschiebung der Bekanntmachung (§ 21 Abs. 1 Satz 1) setzt der Schutz nach den Absätzen 1 und 2 voraus, dass das Design das ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt und zur Änderung weiterer Verordnungen für das Deutsche Patent- und Markenamt
V. v. 01.11.2013 BGBl. I S. 3906
 
Zitat in folgenden Normen

Designverordnung (DesignV)
Artikel 1 V. v. 02.01.2014 BGBl. I S. 18; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 2 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3490
§ 3 DesignV Inhalt der Anmeldung
... 10), 2. einen Antrag auf Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Designgesetzes, 3. die Angabe der Warenklasse, in die das Design ...
§ 5 DesignV Antrag auf Eintragung
... (3) Wird mit der Anmeldung beantragt, die Bekanntmachung der Wiedergabe aufzuschieben (§ 21 Absatz 1 Satz 1 des Designgesetzes), so bezieht sich dieser Antrag auf alle in der Sammelanmeldung ...
§ 15 DesignV Inhalt des Designregisters (vom 01.01.2024)
...  10. dass ein Antrag auf Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe gestellt wurde ( § 21 Absatz 1 Satz 1 des Designgesetzes ), 11. dass dingliche Rechte an dem angemeldeten oder eingetragenen Design bestehen ... Rechts ist. (4) Ist die Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Designgesetzes beantragt worden, so beschränkt sich die Eintragung der Anmeldung auf die Angaben nach Absatz ... 8 und 9. Wird der Schutz auf die Schutzdauer nach § 27 Absatz 2 des Designgesetzes erstreckt ( § 21 Absatz 2 Satz 1 des Designgesetzes ), so werden die übrigen Angaben nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 in das ...
§ 16 DesignV Weitere Eintragungen in das Designregister
... der Schutz auf die Schutzdauer nach § 27 Absatz 2 des Designgesetzes erstreckt wurde (§ 21 Absatz 2 Satz 1 des Designgesetzes), 2. bei nachgeholter Bekanntmachung der Wiedergabe ... 2 Satz 1 des Designgesetzes), 2. bei nachgeholter Bekanntmachung der Wiedergabe (§ 21 Absatz 3 des Designgesetzes) der Tag der Bekanntmachung sowie der Hinweis auf die Bekanntmachung ... Designgesetzes) der Tag der Bekanntmachung sowie der Hinweis auf die Bekanntmachung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Designgesetzes, 3. Änderungen der in § 15 Absatz 1 Nummer ...
§ 19 DesignV Angaben bei Erstreckung und Aufrechterhaltung
... Erstreckung des Schutzes auf die Schutzdauer nach § 27 Absatz 2 des Designgesetzes (§ 21 Absatz 2 Satz 1 des Designgesetzes) sind anzugeben: 1. das Aktenzeichen der ... (3) Beantragt der Rechtsinhaber die Nachholung der Bekanntmachung der Wiedergabe (§ 21 Absatz 3 des Designgesetzes) vor Ablauf der Frist nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des ... der Wiedergabe (§ 21 Absatz 3 des Designgesetzes) vor Ablauf der Frist nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Designgesetzes, sind in dem Antrag anzugeben: 1. das Aktenzeichen ...

Patentkostengesetz (PatKostG)
Artikel 1 G. v. 13.12.2001 BGBl. I S. 3656; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.08.2021 BGBl. I S. 4074
§ 7 PatKostG Zahlungsfristen für Jahres-, Aufrechterhaltungs- und Schutzrechtsverlängerungsgebühren, Verspätungszuschlag (vom 14.01.2019)
... Aufschiebung der Bildbekanntmachung die Erstreckungsgebühr innerhalb der Aufschiebungsfrist ( § 21 Absatz 1 Satz 1 des Designgesetzes ) zu zahlen. (3) Die Verlängerungsgebühren für Marken sind ...
Anlage PatKostG (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2022)
...  - für ein Design bei Aufschiebung der Bildbekanntmachung ( § 21 DesignG ) 30 341 500 - für jedes Design einer ... Design einer Sammelanmeldung bei Aufschiebung der Bildbekanntma- chung (§§ 12, 21 DesignG ) - für 2 bis 10 Designs 30 - für ... des § 27 Absatz 2 DesignG bei Aufschiebung der Bildbe- kanntmachung gemäß § 21 Absatz 2 DesignG Erstreckungsgebühr 341 600 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
V. v. 10.12.2012 BGBl. I S. 2630
Artikel 2 3. MarkenVuaÄndV Änderung der Geschmacksmusterverordnung
...  „(4) Ist die Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Geschmacksmustergesetzes beantragt worden, so beschränkt sich die ...

Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 558
Artikel 1 DesignGuaÄndG Änderung des Designgesetzes
... Die Bekanntmachung kann in elektronischer Form erfolgen." 7. In § 21 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 wird jeweils das Wort „einzutragenden" ...

Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes
G. v. 21.06.2006 BGBl. I S. 1318, 2737
Artikel 7 PatEinsprVuPatGÄndG Änderung des Geschmacksmustergesetzes
... kann Verfahrenskostenhilfe auch für die Kosten der Erstreckung des Schutzes nach § 21 Abs. 2 Satz 1 und für die Aufrechterhaltungsgebühren nach § 28 Abs. 1 Satz 1 ...

Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes sowie zur Änderung der Regelungen über die Bekanntmachungen zum Ausstellungsschutz
G. v. 10.10.2013 BGBl. I S. 3799
Artikel 1 GeschmMRModG Änderung des Geschmacksmustergesetzes
... das Wort „Musters" durch das Wort „Designs" ersetzt. 23. § 21 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 wird jeweils ...

Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2357
Artikel 3 MaMoG Änderung des Patentkostengesetzes
... Aufschiebung der Bildbekanntmachung die Erstreckungsgebühr innerhalb der Aufschiebungsfrist ( § 21 Absatz 1 Satz 1 des Designgesetzes ) zu zahlen. (3) Die Verlängerungsgebühren für Marken sind innerhalb ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Geschmacksmusterverordnung (GeschmMV)
V. v. 11.05.2004 BGBl. I S. 884; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 02.01.2014 BGBl. I S. 18
§ 3 GeschmMV Inhalt der Anmeldung
...  2. einen Antrag auf Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe nach § 21 Abs. 1 Satz 1 des Geschmacksmustergesetzes, 3. die Angabe der Warenklasse ...
§ 4 GeschmMV Antrag auf Eintragung (vom 09.12.2010)
... (3) Wird mit der Anmeldung beantragt, die Bekanntmachung der Wiedergabe aufzuschieben (§ 21 Abs. 1 Satz 1 des Geschmacksmustergesetzes), so bezieht sich dieser Antrag auf alle in der ...
§ 13 GeschmMV Eintragung der Anmeldung (vom 01.01.2013)
...  7. der Antrag auf Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe (§ 21 Abs. 1 Satz 1 des Geschmacksmustergesetzes), 8. ein Hinweis auf die Ersetzung der ... Rechts ist. (4) Ist die Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Geschmacksmustergesetzes beantragt worden, so beschränkt sich die ... Schutz auf die Schutzdauer nach § 27 Abs. 2 des Geschmacksmustergesetzes erstreckt (§ 21 Abs. 2 Satz 1 des Geschmacksmustergesetzes), so werden die übrigen Angaben eingetragen.  ...
§ 17 GeschmMV Angaben bei Erstreckung und Aufrechterhaltung (vom 01.01.2013)
... Rechtsinhaber die Nachholung der Bekanntmachung der Wiedergabe vor Ablauf der Frist nach § 21 Abs. 1 Satz 1 des Geschmacksmustergesetzes, sind in dem Antrag anzugeben: 1. das ...
§ 20 GeschmMV Weitere Eintragungen in das Geschmacksmusterregister (vom 01.01.2013)
... des Schutzes auf die Schutzdauer nach § 27 Abs. 2 des Geschmacksmustergesetzes (§ 21 Abs. 2 Satz 1 des Geschmacksmustergesetzes), 2. falls die Bekanntmachung der ... worden ist, der Tag der Bekanntmachung sowie der Hinweis auf die Bekanntmachung nach § 21 Abs. 1 Satz 2 des Geschmacksmustergesetzes (§ 21 Abs. 3 des Geschmacksmustergesetzes),  ... Hinweis auf die Bekanntmachung nach § 21 Abs. 1 Satz 2 des Geschmacksmustergesetzes (§ 21 Abs. 3 des Geschmacksmustergesetzes), 3. Änderungen der in § 13 Absatz 1 ...