Änderung § 15 Bedarfsgegenständeverordnung vom 10.06.2006

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 2. BedGgstVuKosmetikVÄndV am 10. Juni 2006 und Änderungshistorie der BedGgstV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 15 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 10.06.2006 geltenden Fassung
§ 15 n.F. (neue Fassung)
in der am 10.06.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V v 30.05.2006 BGBl. I 1279

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 15 Ausschluß der Anwendung des Gesetzes betreffend den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen


(Text neue Fassung)

§ 15 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Auf Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Keramik ist das Gesetz betreffend den Verkehr mit blei- und zinkhaltigen Gegenständen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2125-9, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 63 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469), nicht anzuwenden.



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed