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Artikel 49 - Einführungsgesetz zum Einkommensteuerreformgesetz (EG-EStRG)

G. v. 21.12.1974 BGBl. I S. 3656; 1975 I 1778; zuletzt geändert durch Artikel 64 G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 611-1-14 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Artikel 49 (aufgehoben)


Artikel 49 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert






 

Frühere Fassungen von Artikel 49 EG-EStRG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.12.2010Artikel 64 Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
vom 08.12.2010 BGBl. I S. 1864

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 49 EG-EStRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 49 EG-EStRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EG-EStRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Artikel 64 BRBG 2010 Änderung des Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz
...  Die Inhaltsübersicht und die Artikel 45 und 49 des Einführungsgesetzes zum Einkommensteuerreformgesetz vom 21. Dezember 1974 (BGBl. I S. ...