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Eingangsformel - Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 1998/99 und 1999/2000 (RebflAnpflV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 7 Abs. 2 Nr. 1 und 4 in Verbindung mit § 54 Abs. 1 des Weingesetzes vom 8. Juni 1994 (BGBl. I S. 1467) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: