Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.02.2020 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 12 - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (AP-mDBPolV)

V. v. 19.12.2001 BGBl. I S. 3882; aufgehoben durch § 72 V. v. 06.03.2020 BGBl. I S. 506
Geltung ab 31.12.2001; FNA: 2030-6-20 Beamte
|

§ 12 Art der Prüfungen


§ 12 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Vorschriften der §§ 13 bis 32 gelten für

1.
die Zwischenprüfung zum Abschluss der Grundausbildung und

2.
die Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei.


Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften V. v. 2. Dezember 2011 BGBl. I S. 2408 m.W.v. 7. Dezember 2011

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Frühere Fassungen von § 12 AP-mDBPolV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.12.2011Artikel 2 Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
vom 02.12.2011 BGBl. I S. 2408

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 12 AP-mDBPolV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 AP-mDBPolV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AP-mDBPolV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2408
Artikel 2 BPolLVEV Folgeänderung
... § 12 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed