Änderung § 3d KraftStG 2002 vom 05.11.2008

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 3d KraftStG 2002, alle Änderungen durch Artikel 2 WachstumStG am 5. November 2008 und Änderungshistorie des KraftStG 2002

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 3d KraftStG 2002 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 05.11.2008 geltenden Fassung
§ 3d KraftStG 2002 n.F. (neue Fassung)
in der am 05.11.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2896
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Textabschnitt unverändert)

§ 3d Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge


(Text alte Fassung)

Das Halten von Personenkraftwagen, die Elektrofahrzeuge 9 Abs. 2) sind und nach dem 31. Juli 1991 erstmals zugelassen werden, ist für einen Zeitraum von fünf Jahren steuerbefreit. Die Steuerbefreiung beginnt am Tag der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr. Eine vorübergehende Stilllegung oder ein Halterwechsel haben keine Auswirkung auf die Steuerbefreiung.

(Text neue Fassung)

Das Halten von Personenkraftwagen, die Elektrofahrzeuge im Sinne des § 9 Abs. 2 sind, ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der erstmaligen Zulassung von der Steuer befreit. Die Zeiten der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und die Zeiten außerhalb des auf einem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums haben keine Auswirkungen auf die Steuerbefreiung. Soweit die Steuerbefreiung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed