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Zitierungen von § 9a KraftStG 2002

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9a KraftStG 2002 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KraftStG 2002 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10a KraftStG 2002 Sonderregelungen für Personenkraftwagen (vom 23.10.2020)
...  (4) Die Steuervergünstigungen werden in Fällen des Zuschlags nach § 9a entsprechend gemindert. Sie enden spätestens am 31. Dezember 2010. (5) ...
§ 18 KraftStG 2002 Übergangsregelung (vom 23.10.2020)
... dies gilt nicht für Fälle des § 10a Absatz 3. Der Zuschlag im Sinne des § 9a ist jeweils zu berücksichtigen. (4b) Für Personenkraftwagen, die ... cc) ab dem 1. Januar 2014 95 g/km überschreitet;". (6) In § 9a tritt ab dem Tag des Inkrafttretens der Nachfolgerichtlinie zu der Richtlinie 70/220/EWG des Rates ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze
G. v. 29.05.2009 BGBl. I S. 1170; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2431
Artikel 2 KfzStNGuaÄndG Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes *)
... dies gilt nicht für Fälle des § 10a Absatz 3. Der Zuschlag im Sinne des § 9a ist jeweils zu berücksichtigen." c) Folgender Absatz 7 wird ...

Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung"
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2896
Artikel 2 WachstumStG Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes *)
...  (4) Die Steuervergünstigungen werden in Fällen des Zuschlags nach § 9a entsprechend gemindert. Sie enden spätestens am 31. Dezember 2010. (5) Soweit die ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
G. v. 24.03.2007 BGBl. I S. 356
Artikel 1 4. KraftStGÄndG
... partikelreduzierte Personenkraftwagen" eingefügt. b) Die Angabe zu § 9a wird wie folgt gefasst: „§ 9a Zuschlag für Personenkraftwagen mit ... b) Die Angabe zu § 9a wird wie folgt gefasst: „§ 9a Zuschlag für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor". 2. Nach § ... im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1." 3. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Zuschlag für Personenkraftwagen mit ... 3. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt: „§ 9a Zuschlag für Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor (1) Für ... 4. Dem § 18 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) In § 9a tritt ab dem Tag des Inkrafttretens der Nachfolgerichtlinie zu der Richtlinie 70/220/EWG des Rates ...
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