Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2020 aufgehoben
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§ 1 - Karosserie- und Fahrzeugbauermeisterverordnung (KaFbMstrV)

V. v. 08.05.2003 BGBl. I S. 668; aufgehoben durch § 15 V. v. 17.12.2019 BGBl. I S. 2836
Geltung ab 01.09.2003; FNA: 7110-3-153 Handwerk im Allgemeinen
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§ 1 Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung



Die Meisterprüfung im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:

1.
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der gebräuchlichen Arbeiten (Teil I),

2.
die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),

3.
die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und

4.
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).



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