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Änderungen an Karosserie- und Fahrzeugbauermeisterverordnung (KaFbMstrV)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.07.2020(Aufhebung)§ 15 Karosserie- und Fahrzeugbauermeisterverordnung (KaFbMstrV)
vom 17. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2836)
 01.01.2012Synopse gesamt oder einzeln für
§ 7, § 8, § 9
Artikel 14 Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben
vom 17. November 2011 (BGBl. I S. 2234)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Karosserie- und Fahrzeugbauermeisterverordnung (KaFbMstrV)
V. v. 17.12.2019 BGBl. I S. 2836; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 89 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.