Eingangsformel - 23. Ausnahmeverordnung zur StVZO (23. StVZOAusnV k.a.Abk.)

V. v. 13.03.1974 BGBl. I S. 744; zuletzt geändert durch Artikel 24 V. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Geltung ab 22.03.1974; FNA: 9232-1-23 Zulassung zum Straßenverkehr
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Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 837), zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 469), wird nach Anhören der zuständigen obersten Landesbehörden verordnet:



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