§ 7 Löschung einer Eintragung auf Ersuchen des österreichischen Gerichts
Eine Eintragung in einem öffentlichen Buch oder Register (Artikel 5 Abs. 2 des Vertrags) ist auf Grund des Ersuchens des österreichischen Gerichts, das um die Eintragung ersucht hatte, kostenfrei zu löschen.
interne Verweise§ 9 DöKVAG Eintragung in das Patentregister ... die Löschung einer solchen Eintragung gelten § 5 Satz 1, § 6 Satz 2, §§ 7 , 8 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 und 4 entsprechend. Gegen die Beschlüsse des Deutschen Patent- ...
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