Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Pensionsfonds-Aktuarverordnung
V. v. 21.10.2011 BGBl. I S. 2101
Artikel 1 1. PF-AktuarVÄndV ... dem Erläuterungsbericht ergeben, kann auf sie verwiesen werden." 4. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Vorlagefrist Der ... verwiesen werden." 4. § 3 wird wie folgt gefasst: „§ 3 Vorlagefrist Der Erläuterungsbericht und der Angemessenheitsbericht sind bei ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3217/v45052.htm