(1) 1Die Deutsche Welle stellt für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auf. 2Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Der Wirtschaftsplan enthält
- 1.
- einen Erfolgsplan, in dem die im Wirtschaftsjahr voraussichtlich anfallenden Erträge und Aufwendungen nach Art einer Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen sind,
- 2.
- einen Investitionsplan, der die geplanten Maßnahmen zur Vermehrung des Anlage- und Umlaufvermögens darstellt,
- 3.
- einen Finanzplan, der die Eigenfinanzierungsmittel, die zu erwartenden Deckungsmittel sowie die Ausgaben für Investitionen aufführt,
- 4.
- eine Überleitungsrechnung auf Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Haushaltssystematik des Bundes,
- 5.
- einen Stellenplan,
- 6.
- Bewirtschaftungsgrundsätze.
(3) Die Überleitungsrechnung gemäß Absatz 2 Nr. 4 ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.
(4) Die Finanzordnung der Deutschen Welle kann die Aufnahme weiterer Angaben im Wirtschaftsplan vorsehen.
(5) Die Deutsche Welle leitet die Überleitungsrechnung, den Stellenplan und die Bewirtschaftungsgrundsätze gemäß Absatz 2 Nr. 4 bis 6 rechtzeitig vor Beginn der Haushaltsverhandlungen der Bundesregierung und dem Bundesrechnungshof zu.
§ 50 DWG Deckungsfähigkeit von Ausgaben ... erklärt werden. (2) Die Ansätze des Erfolgsplans ( § 48 Abs. 2 Nr. 1 ) für Personalaufwendungen, Programmaufwendungen, Betriebsaufwendungen und Investitionen ... die sächlichen Verwaltungsausgaben und die Investitionen der Überleitungsrechnung ( § 48 Abs. 2 Nr. 3 ). (3) Die Ansätze des Erfolgsplans (§ 48 Abs. 2 Nr. 1) für ... (§ 48 Abs. 2 Nr. 3). (3) Die Ansätze des Erfolgsplans ( § 48 Abs. 2 Nr. 1 ) für Personalaufwendungen, Programmaufwendungen, Betriebsaufwendungen und Investitionen ... die sächlichen Verwaltungsausgaben und die Investitionen der Überleitungsrechnung ( § 48 Abs. 2 Nr. 3 ...
§ 54 DWG Über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Nachtrag zum Wirtschaftsplan ... Aufwendungen, für die die im Erfolgsplan ( § 48 Abs. 2 Nr. 1 ) ausgebrachten Ansätze nicht ausreichen oder für die keine Ansätze vorhanden sind ... auf, wenn 1. sich zeigt, dass die Überleitungsrechnung gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 3 im Vollzug des Wirtschaftsplans trotz Ausnutzung jeder Einsparungsmöglichkeit nicht ... Deutschen Welle geleistet werden müssen. (4) Die Vorschriften der §§ 47, 48 und 50 gelten ...
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3456