... der Gemeinden und Gemeindeverbände, der Gerichte sowie für Sendungen nach den §§ 16 und 17. (8) Zu einer Gegendarstellung kann eine Gegendarstellung nicht verlangt ...
... (3) Für Inhalt und Gestaltung der Sendungen, für die die Deutsche Welle nach den §§ 16 und 17 Sendezeiten eingeräumt hat, ist derjenige verantwortlich, dem die Sendezeit ...