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Änderung Anlage 1 TÄHAV vom 31.12.2006

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 1 TÄHAV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.12.2006 geltenden Fassung
Anlage 1 TÄHAV n.F. (neue Fassung)
in der am 21.03.2009 geltenden Fassung
durch B. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1760
 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 7) Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels (Hersteller mit Sitz in Deutschland)


(Text alte Fassung) nächste Änderung

(siehe BGBl. I 2006 S. 2540)

(Text neue Fassung)

(siehe BGBl. I 2009 S. 1766)


Vom Tierarzt auszufüllen

1 Name und Anschrift des Tierarztes | 2 Datum
(Gültigkeit: 3 Wochen)

3 Name und Anschrift des Fütterungsarzneimittel-Herstellers

4 Name und Anschrift des Tierhalters | 5 Kreis

6 Tierart und Identität der Tiere | 7 Tierzahl | 8 Durchschnittliches
Gewicht der Tiere

9 Indikation | 10 Behandlungsdauer
(Tage)

11 Wartezeit (Tage)

12 Bezeichnung des Fütterungsarzneimittels (fakultativ) | 13 Menge

14 Bezeichnung der Arzneimittel-Vormischung und verantwortlicher pharmazeuti-
scher Unternehmer | 15 Menge

16 Bezeichnung des Mischfuttermittels | 17 Menge

18 Prozentsatz, zu dem das Fütterungsarzneimittel die tägliche Futterration, bei Wiederkäuern ggf. den täg-
lichen Bedarf an Ergänzungsfuttermitteln, zu decken bestimmt ist:
%

19 Anleitung für die Verwendung (z. B. Beginn, Ende, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen
mit anderen Mitteln)

20 Anschrift der für den Tierhalter zuständigen Arzneimittelüberwachungsbehörde

21 Eigenhändige Unterschrift des Tierarztes:

Vom Hersteller auszufüllen

22 Hergestellt am | 23 Ausgeliefert am | 24 Haltbar bis

25 Name der sachkundigen Person, die das Fütterungsarzneimittel
freigegeben hat | 26 Chargen-Nr.

27 Ordnungsgemäße Ausführung wird bestätigt.
Eigenhändige Unterschrift des Herstellers:

vorherige Änderung


Hinweis für den Tierarzt: Original und drei Durchschriften an Hersteller, 4. Durchschrift (gelb) verbleibt beim Tierarzt

Hinweis für den Hersteller: Original verbleibt beim Hersteller, 1. Durchschrift (rot) mit Fütterungsarzneimittel an Tierhalter, 2. Durchschrift (blau) unverzüglich an zuständige Behörde, 3. Durchschrift (grün) zurück an Tierarzt




Hinweis für den Tierarzt: Original und 1. Durchschrift an Hersteller, 2. Durchschrift verbleibt beim Tierarzt.

Hinweis für den Hersteller: Original verbleibt beim Hersteller, Durchschrift mit Fütterungsarzneimittel an Tierhalter.