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Bekanntmachung - Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAVNeuBek k.a.Abk.)

B. v. 08.07.2009 BGBl. I S. 1760 (Nr. 39); Geltung ab 21.03.2009
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 21. März 2009 TÄHAV Eingangsformel (neu), Anlage 1, Anlage 1a

Auf Grund des Artikels 4 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren vom 16. März 2009 (BGBl. I S. 510, 740) wird nachstehend der Wortlaut der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken in der ab dem 21. März 2009 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

1.
die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 20. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3455),

2.
den am 21. März 2009 in Kraft getretenen Artikel 2 der Verordnung vom 16. März 2009 (BGBl. I S. 510, 740).


(gesamter Text und Fassungshistorie siehe Verordnung über tierärztliche Hausapotheken - TÄHAV)