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§ 37 - Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG)

neugefasst durch B. v. 06.09.2021 BGBl. I S. 4129; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Geltung ab 29.12.1991; FNA: 252-1 Stasi-Unterlagen-Gesetz
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§ 37 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 37 StUG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.06.2021Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten
vom 09.04.2021 BGBl. I S. 750
aktuell vorher 27.06.2020Artikel 164 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
aktuell vorher 31.12.2011Artikel 1 Achtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
vom 22.12.2011 BGBl. I S. 3106
aktuell vorher 29.12.2006Artikel 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
vom 21.12.2006 BGBl. I S. 3326
aktuellvor 29.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 37 StUG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 StUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten
G. v. 09.04.2021 BGBl. I S. 750
Artikel 2 OpfBGEG Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
... Abschnitt Besondere Vorschriften". d) Die Angaben zu den §§ 35 bis 37 werden wie folgt gefasst: „§ 35 (weggefallen) § 36 ... „§ 35 (weggefallen) § 36 (weggefallen) § 37 (weggefallen) ". e) Die Angaben zu den §§ 38 bis 39a werden durch die folgenden ... die Wörter „der Bundesbeauftragte gelegentlich der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 37 " durch die Wörter „das Bundesarchiv gelegentlich der Erfüllung seiner ... die Wörter „der Bundesbeauftragte gelegentlich der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 37 " durch die Wörter „das Bundesarchiv gelegentlich der Erfüllung seiner ... die Wörter „der Bundesbeauftragte gelegentlich der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 37 " durch die Wörter „das Bundesarchiv gelegentlich der Erfüllung seiner ... SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag,". b) In Absatz 2 wird die Angabe „ § 37 " durch die Angabe „§ 2" ersetzt. 26. In § 32a Absatz 1 Satz 2 ... „Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften". 29. Die §§ 35 bis 37 werden aufgehoben. 30. § 37a wird wie folgt geändert: a) Satz 1 ... bb) Satz 2 wird aufgehoben. b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „ § 37 " durch die Angabe „§ 2" ersetzt. c) Absatz 3 wird wie folgt ...

Achtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3106; 2012 BGBl. I S. 442
Artikel 1 8. StUGÄndG (vom 31.12.2011)
... Organisationsplänen und weiteren Unterlagen". b) Nach der Angabe zu § 37 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 37a Beschäftigung von ... und 33" durch die Angabe „§§ 32 bis 33" ersetzt. 11. § 37 Absatz 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst: „5. Aufarbeitung der Tätigkeit ... elektronisches Informations- und Kommunikationssystem erfolgen,". 12. Nach § 37 wird folgender § 37a eingefügt: „§ 37a Beschäftigung von ...

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 164 11. ZustAnpV Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
... 11 Absatz 2 Satz 1 und 3, § 25 Absatz 4 Satz 1, § 27 Absatz 3, § 32 Absatz 2 sowie § 37 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe d des Stasi-Unterlagen-Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3326
Artikel 1 7. StUGÄndG
... Kultur und Medien zuständige oberste Bundesbehörde" ersetzt. 14. § 37 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: a) In Nummer 5 wird das zweite Komma durch ein ... b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „§ 37 Abs. 1 Nr. 5 bleibt unberührt." c) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter ...