§ 46 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 46 StUG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten
G. v. 09.04.2021 BGBl. I S. 750
Artikel 2 OpfBGEG Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes ... eingefügt: „§ 42a Gerichtsstand". g) Die Angabe zu § 46 wird wie folgt gefasst: „§ 46 (weggefallen)". h) Die ... g) Die Angabe zu § 46 wird wie folgt gefasst: „ § 46 (weggefallen) ". h) Die Angaben zu den §§ 47 und 48 werden wie folgt gefasst: ... durch die Wörter „das Bundesarchiv" ersetzt. 38. § 46 wird aufgehoben. 39. Die §§ 47 und 48 werden wie folgt gefasst: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/3276/a45909.htm