Synopse aller Änderungen des Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch am 01.01.2008

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2008 durch Artikel 5 des VVRG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des EGHGB.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2008 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Artikel 63 (neu)


(Text neue Fassung)

Artikel 63


vorherige Änderung

 


Der Zehnte Abschnitt des Fünften Buchs und § 905 des Handelsgesetzbuchs sind auf Versicherungsverhältnisse, die bis zum Inkrafttreten des Versicherungsvertragsgesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631) am 1. Januar 2008 entstanden sind, bis zum 31. Dezember 2008 anzuwenden.




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