Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.04.2019 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 6 - Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt (8. ProdSV)

neugefasst durch B. v. 20.02.1997 BGBl. I S. 316; aufgehoben durch Artikel 7 Abs. 1 Nr. 2 G. v. 18.04.2019 BGBl. I S. 473
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 8053-4-8 Sonstige Vorschriften
|

§ 6 EG-Baumusterprüfung


§ 6 wird in 3 Vorschriften zitiert

Persönliche Schutzausrüstungen, mit Ausnahme der in Artikel 8 Abs. 3 der Richtlinie 89/686/EWG genannten einfachen Schutzausrüstungen, unterliegen einer EG-Baumusterprüfung nach Artikel 10 dieser Richtlinie.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 6 8. ProdSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 8. ProdSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 8. ProdSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 8. ProdSV Voraussetzungen für die Bereitstellung auf dem Markt (vom 01.12.2011)
... a) die persönliche Schutzausrüstung, die einer EG-Baumusterprüfung nach § 6 unterliegt, mit dem geprüften Baumuster übereinstimmt, b) bei der ... c) bei persönlicher Schutzausrüstung mit Baumusterprüfung nach § 6 die Baumusterprüfbescheinigung, d) bei persönlicher Schutzausrüstung ...
§ 5 8. ProdSV CE-Kennzeichnung (vom 01.12.2011)
... c bei persönlichen Schutzausrüstungen, die der Baumusterprüfung nach § 6  ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131
Artikel 16 ProdSNG Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen
... c bei persönlichen Schutzausrüstungen, die der Baumusterprüfung nach § 6 unterliegen." 6. In § 7 wird das Wort „zugelassene" durch das Wort ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed